Bei unseren südlichen Nachbarn in Österreich galt bisher folgende gesetzliche Regelung:
Selbst Fahrzeuge, die mit weniger als 11cm Bodenfreiheit ab Werk ausgeliefert wurden, mussten mit einem Umbau auf eine Mindesthöhe des Unterbodens von 11cm angehoben werden, um am Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen.
Der Verband der Automobil Tuner (VDAT) hat nun zwei Jahre lang mit dem österreichischen Verkehrsministerium Kontakt Gespräche gesucht, um eine Anpassung der Regelung zu erreichen. Dieter Karl ist der Leiter der Fahrzeugtechnik im österreichischen Verkehrsministerium Er hat kürzlich mitgeteilt, dass es ab September geänderte, rechtliche Bestimmungen zu Fahrzeugtieferlegungen in Österreich geben wird.
Voraussichtlich werden die Vorgaben des TÜV Merkblattes 751 aus Deutschland übernommen. Diese sehen eine Mindestbodenfreiheit von 8cm vor. In jedem Fall wird bei Fahrzeugen mit EG-Typengenehmigung zukünftig die vom Werk vorgesehene Bodenfreiheit nicht mehr zu korrigieren sein, selbst wenn sie unter 11cm liegt.