In Europa gibt es mittlerweile Motorräder, die mit Carbonrädern über unsere Straßen rollen.
Seit einiger Zeit ist die Zulassung von Carbonrädern durch die Behörden am Beispiel von Motorrädern mit der Begründung erschwert, bzw. verweigert worden, dass Carbonräder ein Gefahrenpotenzial darstellen können und kein geeignetes und zugelassenes Prüfverfahren existiere.
Als Folge konnte ein deutscher Motorradfahrer seine MV Agusta F4, die in England gekauft wurde und mit Carbonfelgen von Dymag ausgerüstet war, in Deutschland nicht zulassen.
Das Verwaltungsgericht in Stuttgart entschied im Juli 2009, dass die Betriebserlaubnis vom Regierungspräsidium Stuttgart wieder zu erteilen sei. Im vor kurzem beendeten Berufungsverfahren wurden die Richter noch präziser und entschieden, dass die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs durch die Umrüstung nicht erloschen sei.
Der VDAT verkündete kürzlich in einer Mitteilung, dass der Richterspruch vorteilhaft für die Bemühungen von VDAT und ETO bezüglich des freien innergemeinschaftlichen Warenverkehrs sein könnten. Der Richterspruch orientiert sich an europäischen Verträgen, speziell am Grundsatz der ‚gegenseitigen Anerkennung‘. Waren und Produkte, die sich in einem EU-Land nachgewiesen rechtmäßig in Verkehr befinden, müssen von anderen Mitgliedstaaten ebenfalls anerkannt werden.
In den Niederlanden und England sind die Carbonräder berits zugelassen. Auch im Motorsport sind solche Felgen im Einsatz. Die Richter sind der Auffassung, dass es nicht ausreichend sei, eine Gefährdung lediglich zu behaupten. Es müsse durch die Behörden nachgewiesen werden, dass eine Gefahr ausgehe.
Das Urteil ist endgültig. Weitere Revisionen sind nicht zugelassen.