Ursprünglich wollte ich mich heute eigentlich in Niedergörnsdorf in eine Schlechte Gesellschaft Go Fast begeben.
Da das zeitlich nicht geklappt hat, dachte ich mir, ich wäre am B1 West Tuningtreffpunkt Samstag in guter Gesellschaft und fotografiere ein paar nette Autos und ihre Besitzer. Es zeigte sich schnell, dass schon ganz andere Akteure auf der Tanzfläche erschienen sind und das Publikum um sich scharten.
In der Aufführung ging es wohl um einen roten und (vermeintlich zu) lauten Mercedes AMG.
Die Hauptdarsteller waren zum einen Beamte des Landes Berlin – gekleidet in einem dezenten dunkel-blauen Laibchen – ihrerseits mit dem eigenen PKW und Krad angereist. Zum anderen eine Gruppe familiär auftretender Freunde des Mercedes-Besitzers.
Die ‚stille Post‘ ist in solchen Fällen immer sehr aktiv. Wenn ich es richtig verstanden habe, wurde der Mercedes vom Polizei-Krad und einem Zivilfahrzeug beobachtet und auf dem Parkplatz mit der Kontrolle begonnen.
Der Vorwurf scheint eine zu laute Abgasanlage zu sein. Der Halter hat offensichtlich einer Messung des Schallpegels vor Ort widersprochen.
Die Diskussion wurde so engagiert geführt, dass zeitweise 6 -7 Streifenwagen vor Ort waren und auch ein paar SOKO-Beamte mal eine Runde im Bus gedreht haben, um nach bekannten Gesichtern zu schauen.
Kurzzeitig wurde es mal ein wenig hektisch, der Mercedes-Fahrer ‚separiert‘ und ein Tonfa ausgepackt.
Dann hat ein Beamter die Menge darauf hingewiesen, dass das Filmen via Handy zu unterbleiben sei, da er ein Urheberrecht hätte. Ich frage mich nur ‚woran‘? An seinen Sprüchen? An der Kruden Idee mit dem Urheberrecht? Das haben auch schon andere vor ihm verwechselt. Vielleicht meinte er das Recht am eigenen Bild? Das hat er in seiner Funktion vor Ort wohl kaum und umso weniger, wenn er mit 15 anderen Personen in einem Abwehr-Kreis steht. Wie auch immer – das Filmen wurde eingestellt, er hat sein Ziel erreicht und die Lage war bereits zuvor wieder entspannter.
Es stellt sich mir die Frage, ob eine Sicherstellung des Fahrzeugs auf privatem Grund (öffentlicher Raum) durch die Exekutive angeordnet werden kann / darf!? Vielleicht befindet sich ein Anwalt unter den Mitlesenden, der diese Frage beantworten kann?
Selbst wenn der Verstoß im öffentlichen Raum festgestellt wurde, halte ich dieses Vorgehen für bedenklich.
Kurz noch ein paar allgemeine Infos:
1) Ich habe die Situation selbst nur partiell mitbekommen und freue mich über ergänzende Hinweise.
2) Der Mercedes entsprach äußerlich vollkommen der Serie. En Blick unter das Fahrzeug war mir nicht möglich.
3) Ich habe das Ende der Maßnahme nicht mitbekommen. Vielleicht schreibt noch jemand über ‚den Rest vom Schützenfest‘.
4) Grundsätzlich begrüße ich die Arbeit der Berliner Polizei und weiß sie auch zu schätzen. Leider wird seit dem Tötungs-Delikt / Mord auf dem Ku‘Damm extrem viel kontrolliert und sichergestellt – oft fernab jedes Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit. Das, obwohl die Ku‘Damm-Täter zwei temporär hirnlose Typen in Serien-Gurken gewesen sind, von denen sich echte Tuning-Freunde und Auto-Liebhaber immer distanzieren.
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